Satzungsänderung der Selbsthilfegruppe

Durch Vorgaben des Finanzamts wurden Satzungsänderungen notwendig. Das hat uns dazu bewogen, die aktuelle Satzung zu überarbeiten und in allen Bereichen auf den neuesten Stand der Rechtsprechung zu bringen. Da nach der bis jetzt gültigen Satzung eine Änderung fast unmöglich ist, hatten wir uns entschlossen, die Abstimmung in schriftlicher Form durchzuführen. Das Verfahren hatten wir im März 2019 gestartet und es ist jetzt, Anfang Mai 2020 abgeschlossen. Die erforderliche Zustimmung zur Abstimmung von 100% ist nach einigen Todesfällen/Austritten erreicht. Allerdings können durch die Kontaktbeschränkung wegen der Covid-19 Pandemie die Stimmzettel zur Zeit nicht ausgezählt werden. Dies holen wir, sobald es möglich ist schnellstmöglich nach und geben dann das Ergebnis berkannt, auserdem werden wir dann die Eintragung ins Vereinsregister veranlassen.